I. Zivilrechtliche Vertragsgestaltung

Durch die enge Kooperation und Bürogemeinschaft mit Steuerberatern liegt ein Schwerpunkt der Tätigkeit von Herrn Reschke in den Bereichen, die typischerweise die Mandantschaft von Steuerberatern betreffen. Insoweit sind insbesondere die Vertragsgestaltung im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Arbeitsrecht und im Miet-/Pachtrecht zu nennen. Daneben besteht insbesondere für Unternehmer ein grundsätzliches Bedürfnis nach Beratung bezüglich der Gestaltung von Eheverträgen - die zu Ihrer Wirksamkeit allerdings der Beurkundung durch einen Notar bedürfen - und letztwilligen Verfügungen (Testament, Erbvertrag) zur Sicherung der Unternehmensfortführung.


II. Beratung/Vertretung im Steuerrecht

Ein weiterer Schwerpunkt ist in der erbrechtlichen und erbschaftsteuerlichen Beratung zu sehen.
Im steuerrechtlichen Einspruchsverfahren und in finanzgerichtlichen Prozessen hat die Kombination aus breitgefächertem und fundiertem juristischem Allgemeinwissen, soliden Kenntnissen des Steuerrechts sowie der rege Austausch mit ausgewiesenen Steuerfachleuten aus Sicht der Mandantschaft überwiegend zu erfolgreicher Beendigung der Verfahren und geldwerten Vorteilen geführt. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass grundsätzlich abgeraten wird, den Rechtsweg zu beschreiten, wenn nach erster Prüfung der Sach- und Rechtslage keine hinreichende Erfolgsaussicht besteht.


III. Vertragsgestaltung im Rahmen von Unternehmensgründungen und -umstrukturierungen

Herr Reschke hat zudem die zivilrechtliche Vertragsgestaltung zahlreicher - zumeist wegen steuerlicher Erwägungen notwendiger - komplexer Unternehmensumwandlungen konzipiert. Diesbezüglich sind ihm sämtliche Varianten des Umwandlungsgesetzes (Formwechsel, Spaltung, Verschmelzung) vertraut. Insoweit wurden zahlreiche Umwandlungen, wie etwa Rechtsformwechsel von der GmbH (Kapitalgesellschaft) in die KG (Personengesellschaft), Verschmelzung einer Mutter-AG auf die Tochter-GmbH und die Aufspaltung von Kapitalgesellschaften zur Trennung der Gesellschafter, die anschließend jeweils einen Teilbetrieb in Eigenregie führen konnten, gestaltet. Neben den eigentlichen Gesellschaftsverträgen und Veräußerungen von Gesellschaftsanteilen sind in diesen Fällen regelmäßig auch Geschäftsführer-Anstellungsverträge und häufig Miet- bzw. Pachtverträge zu fertigen. Dies gilt ebenso für die Erstellung von Gesellschaftsverträgen im Rahmen der Neugründung von Unternehmen. Existenzgründungsberatungen erfolgen ebenso wie die Prüfung des jeweiligen steuerlichen Hintergrundes in der Regel in enger Zusammenarbeit mit Steuerberatern der Steuerberaterkanzlei Schöneberg bzw. dem Steuerberater des jeweiligen Mandanten.


IV. Gründung von Stiftungen

Herr Reschke hat darüberhinaus die Satzungen bzw. Verfassungen verschiedener rechtsfähiger und nicht rechtsfähiger Stiftungen sowie die zugrundeliegenden Stiftungsgeschäfte (=Zurverfügungstellung der Stiftungsmittel) bis zur Genehmigungsreife gestaltet.


V. Berufsübliche Standardleistungen

Aufgrund der langjährigen Tätigkeit in einem eher ländlichen Bereich ist Herr Reschke zudem mit einer Vielzahl von möglichen Rechtsfällen bzw. Streitigkeiten und deren gerichtlicher Erledigung vertraut. Er ist zugelassen bei dem Amtsgericht Köln, dem Landgericht Köln und dem Oberlandesgericht Köln und kann daher nach aktuellem Recht bundesweit an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftreten.


Neben den dargestellten Tätigkeiten bietet die Kanzlei selbstverständlich sämtliche berufsüblichen Leistungen an, wie z.B:

Forderungseinzug (Inkassoverfahren)
Regulierung von Verkehrsunfallschäden
Vertretung in Bußgeldverfahren (Verkehrsordnungswidrigkeiten)
Vertretung in zivilrechtlichen u. arbeitsgerichtlichen Verfahren
einverständliche Ehescheidungen

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